
Wurde der Arbeitsvertrag durch den Arbeitnehmer oder dem Arbeitgeber beendet, so besteht die Notwendigkeit, sich um einen Job bzw. um Arbeitslosenunterstützung zu bemühen.
Das Arbeitslosengeld II - auch "Grundsicherung für Arbeitssuchende" - muss dabei bei ihrem zuständigen Arbeitsamt beantragt werden. Wir haben nachfolgend für Sie die Adressen von Arbeitsämtern und Arbeitsargenturen (ARGE) zusammengestellt.
Mit Hilfe einer kompetenten Betreuung sollte so die Möglichkeit geschaffen werden, dass sie sich schnell über einen neuen Job informieren können.
Um die Adresse für das für Sie zuständige Arbeitsamt bzw. ARGE anzuzeigen, bitten wie Sie, aus der nachfolgenden Liste ihren Postleitzahlenbereich auszuwählen.
2.Februar
Das Bundesarbeitsgericht entschied mit Urteil vom 18.01.2012, dass der Anspruch auf eine Weihnachtsgratifikation vom ungekündigten Bestehen ... mehr
30.Januar
Der Europäische Gerichtshof entschied mit Urteil vom 26.01.2012, dass befristete Arbeitsverträge auch dann wiederholt zum Zwecke der ... mehr
27.Januar
Das Landesarbeitsgericht Köln entschied mit Urteil vom 21.12.2011, dass zur Ermittlung des Verdienstes während des Beschäftigungsverbotes ... mehr